Liebe Schwimmbadfreundin, lieber Schwimmbadfreund,

wir freuen uns sehr, dich als Mitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen. Erst wenige Wochen nach Vereinsgründung haben wir schon über 400 Mitglieder. Das Ziel, einen „starken“ Verein zu präsentieren, haben wir schon einmal erreicht.

Leider ist laut Finanzamt eine Änderung unserer Satzung nötig, um die Anerkennung als „gemeinnütziger Verein“ zu erhalten.

Deshalb laden wir dich zur Mitgliederversammlung recht herzlich ein. Diese findet am Donnerstag, den 17.09.2015 im Gasthaus zur Post in Neukirchen um 20.00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung
  2. Satzungsänderung §§ 2, 3, 11
  3. Informationen zum Ist-Stand, Wünsche, Anträge
  4. Geselliges Beisammensein

Vorab schicken wir dir eine detaillierte Übersicht über die Satzungsänderungen:

u § 2 Aufgaben und Zweck des Vereins (bisherige Satzung)

Die Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schwimmsports im Freibad Neukirchen.

Der Vereinszweck wird insbesondere erreicht durch:

–   Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über Notwendigkeiten zum Erhalt
und Betrieb des Freibades für die Allgemeinheit

–   finanzielle, materielle und ideelle Unterstützung der Gemeinde Teisendorf bei der
Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die für den sicheren Betrieb
des Freibades und zur Erhöhung der Attraktivität des Freibades notwendig sind

–   ideelle Unterstützung für den laufenden Betrieb des Freibades

–   Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über die Ergebnisse durchgeführter Aktionen im Freibad.

wird geändert in:

Die Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schwimmsports im Freibad Neukirchen.

Der Vereinszweck wird insbesondere erreicht durch:

u § 3 Gemeinnützigkeit (bisherige Satzung)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
§ 53 AO.

wird geändert in:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
§ 52 AO.

u § 11 Kassenführung (bisherige Satzung)

………………
Der Kassenwart erstellt und verschickt die Zuwendungsbescheinigungen an die
entsprechenden Spender. Zuwendungsbescheinigungen werden ab einem Betrag
von € 200,00 ausgestellt. Für darunterliegende Beträge genügt der Überweisungs-
beleg zum Steuerbescheid des Spenders.

wird geändert in:

………….

Der Kassenwart erstellt die zur Steuererklärung notwendigen Unterlagen und reicht
sie beim zuständigen Finanzamt ein.
Der Kassenwart erstellt und verschickt Zuwendungsbescheinigungen an Spender.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen.

Hans Helminger, 1. Vorstand

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